Kosten für die Mütterpflege


Unter gewissen Umständen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für meinen Einsatz. Basis dafür ist zum einen        § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Gründen, die auf Schwangerschaft und/oder Geburt zurückzuführen sind). Die Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung durch Deinen Hausarzt, Frauenarzt oder Deiner Hebamme. Außerdem darf keine andere Person in Deinem Haushalt anwesend sein, die Dich unterstützen könnte. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Dein Mann direkt nach der Geburt eures Kindes in Elternzeit geht.
Im Krankheitsfall gilt § 38 SGB V. Auch in diesem Fall ist eine Verschreibung notwendig, sowie ein Kind unter 12 Jahren, das in Deinem Haushalt lebt (dazu zählt aber auch Dein Baby). Hier musst Du eine Zuzahlung in Höhe von 5-10% der Kosten pro Kalendertag selber tragen. Bei der Antragstellung für die Krankenkasse helfe ich Dir gerne weiter.
Wenn Du privat versichert bist, kannst Du bei Deiner PKV eine Anfrage stellen, ob diese die Kosten (anteilig) übernimmt. 


Alternativ kannst Du mich privat buchen und den Umfang und die Dauer des Einsatzes selbst bestimmen.
Diese Leistung ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Einen Kostenvoranschlag erstelle ich nach einem Beratungsgespräch, in dem wir Deinen individuellen Bedarf klären. Melde Dich hierfür einfach über das Kontaktformular. 



Angebote als Doula


Im Moment biete ich noch keine Geburtsbegleitung als Doula an. Deine Anfrage kannst Du dennoch gerne an mich schicken, wenn Dein Entbindungstermin im Sommer 2024 liegt.